Mitarbeitervertretung im Kirchenbezirk Brackenheim
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Geschäftsstelle der MAV ist folgendermaßen zu erreichen:
Postanschrift: MAV - Geschäftsstelle
Rodbachstraße 37
74397 Pfaffenhofen
Rodbachstraße 37
74397 Pfaffenhofen
Telefon: 07046/8845828
Mail: mav.kb.brackenheim@mav.elkw.de
Das Büro ist üblicherweise zu folgenden Zeiten besetzt:
⇒ Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zu anderen Zeiten ist der Anrufbeantworter geschaltet. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf Band, wir rufen Sie zurück.
Die Mitglieder der MAV im Kirchenbezirk Brackenheim seit Juni 2023:
Ilka Grandi Mesnerin - Vorsitzende der MAV / Geschäftsführender
Ausschuss / Ausschuss Pflege / BEM-Team
Ausschuss / Ausschuss Pflege / BEM-Team
Susanne Geigle Erzieherin - 1. stellvertretende Vorsitzende / Geschäfts-
führender Ausschuss / Ausschuss Pflege / Kita-Fragen
Bernd Maier Gemeindediakon - 2. stellvertretender Vorsitzender
BEM-Team / Öffentlichkeitsarbeit
Nicole Wößner-Wagner Verwaltungsangestellte - Vertrauensperson für
Schwebehinderte / Verwaltungsangestellte /
Gleichstellungsbeauftgragte
Damaris Schürrmann Erzieherin
Elvira Matin Verwaltungsangestellte
Gabriele Bühler Krankenschwester
Bettina Lipfert Erzieherin
Christiane Strambach Ergänzende Hilfe
Marion Lessmann Erzieherin
Petra Schollenberger Mesnerin
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Vertrauensperson für Schwerbehinderte (SBV):
Nicole Wößner-Wagner
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Die Kontaktdaten der o.g. genannten Personen können bei der Geschäftsstelle der MAV erfragt werden.
Der Auftrag der MAV:
Die Mitglieder der MAV werden alle vier Jahre von den wahlberechtigten Beschäftigten
in einer Mitarbeiterversammlung gewählt. Die neue MAV ist seit 23.05.2023 im Amt.
Die MAV hat den Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Beschäftigten nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) zu fördern.
Sie vertritt die Anliegen der Beschäftigten gegenüber den Dienststellenleitungen und setzt sich für eine gute Zusammenarbeit und den Frieden in der Dienstgemeinschaft
der Kirche ein.
Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung unterliegt, darf
sie erst vollzogen werden, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt.
Aufgaben der MAV:
Aufgaben der MAV:
Die MAV bestimmt u.a. mit, bzw. wird beteiligt bei:
- Einstellung und Anstellung von Beschäftigten.
- Eingruppierung, Umgruppierung, Höhergruppierung und Beförderung.
- Kündigung und Entlassung von Beschäftigten.
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus.
- Versetzung und Abordnung eines Beschäftigten zu einer anderen Dienstelle.
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen, sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren.
- Allgemeine Fragen der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Teilnahme von Beschäftigten an Fortbildungsmaßnahmen.
- Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
- Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen, einschließlich der Regelung in etwaigen Härtefällen.
- Aufstellung und Änderung des Organisations- und Stellenplans.
- Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Urlaubsplanes.
- Einhaltung von Elternzeit und Beratung bei Sonderurlaub aus familiären Gründen.
- Erarbeitung und Abschluss von Dienstvereinbarungen.
- usw.
Haben Sie Fragen:
- zu Ihrem Anstellungsvertrag
- zu Vertragsänderungen
- zum Urlaubsanspruch
- zur Vergütung
- zu anderen Fragen des Dienstrechtes
Dann rufen Sie uns einfach an!
Ihre MAV im Kirchenbezirk!